Balearen: Abschaffung der Erbschaftssteuer für die Steuerklasse I und II (Ehegatten, erwachsene Kinder)

Balearen: Abschaffung der Erbschaftssteuer für die Steuerklasse I und II (Ehegatten, erwachsene Kinder)

Die neue Regierung der Balearen hat kurz nach Übernahme der Amtsgeschäfte ein Gesetzdekret erlassen, das am 18.7.2023  im Amtsblatt der Balearen veröffentlicht wurde (Decreto Ley 4/2023, de 18 de julio). Durch das Gesetzesdekret wird u.a. Art. 36 des balearischen Erbschaftsteuergesetzes dahingehend geändert, dass

  • bei einem Erwerb von Todes wegen oder
  • betreffend dasjenige, was als Abfindung für den Pflichtteil durch Erbvertrag  im Sinne des Gesetzes 8/2022 vom 11. November gezahlt wird,

Personen der Steuerklassen I und II im Sinne des Art. 21 in Zukunft einen Steuerabzug (bonificació) von 100 % auf die Steuerschuld erhalten. 

Ferner wurde ein Art. 36 bis eingefügt, wonach Personen der Steuerklasse III (Geschwister und/oder Nichten, Neffen und Onkel/Tante) einen Steuerabzug (bonificació) von 50 % erhalten, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge, gleich ob leiblich oder adoptiert, hat oder diese durch den Erblasser enterbt sind. Für alle anderen Personen der Steuerklasse ist der Abschlag 25 %.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden die Steuervergünstigungen nur dann gewährt,  wenn unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal de contribuir) besteht. Wir meinen allerdings, dass insoweit eine unzulässige Diskriminierung von Nicht-Residenten (no-residentes) vorliegt und auch von Nicht-Residenten die Steuervergünstigungen beansprucht werden können.

Das Dekret tritt mit Veröffentlichung im Balearen in Kraft. 

Die Schenkungssteuer der Balearen wird nicht geändert. 

Für vertiefende Informationen zum Thema verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)

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