Anrechnung spanische Quellensteuer auf deutsche Abgeltungsteuer

Anrechnung spanische Quellensteuer auf deutsche Abgeltungsteuer

Ab dem 1. Januar 2015 kann die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden; § 43a Absatz 3 EStG.

Anzurechnen ist dabei nur die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer (§ 32d Absatz 4 und 5 EStG).

Die Änderung wird durch eine Ergänzung der DBA-Quellensteuerübersicht vom 1. Juli 2014 berücksichtigt.

Quelle: BMF vom 18.03.2015 IV C1-S2406

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