Notarielle Erbschaftsannahme
Befinden sich im Nachlass Immobilien (Haus, Finca, Wohnung), ist nach dem spanischen Hypothekengesetz eine notarielle Erbschaftsannahme erforderlich. Zuständig für die notarielle Erbschaftsannahme ist jeder Notar auf den Balearen oder in einem anderen Teil Spaniens. In Berlin werden Erbschaftsannahmen auch in der Botschaft vom Konsul beurkundet.
Publikationen zum Thema
- Deutsche Erben und Immobilien in Spanien - FAQ
- Erbschaft Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
- Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
- Europäisches Erbrechtsverordnung und Spanien-Vermögen: Erbstatut, Zuständigkeit und Europäisches Nachlasszeugnis
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Ist eine spanische notarielle Erbschaftsannahme beim Tod eines Deutschen erforderlich und zweckmäßig?
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Nachlassabwicklung in Andalusien (Marbella, Estepona, Malaga)
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien anzuwenden?
- Todesfall in Spanien - erste Schritte