Einführung
Die spanische Vermögensteuer ist im Ley 19/1991, de 6 de junio, del Impuesto sobre el Patrimonio (nachfolgend auch VermögensteuerG) geregelt. Allerdings können die autonomen Gemeinschaften (comunidad autonoma) zum Teil abweichende Regelungen treffen, Art. 2 VermögensteuerG. Die besonderen Regeln der autonome Region der Balearen (Comunidad Autónoma de las Islas Baleares) werden hier dargestellt. Soweit die Balearen keine besonderen Regeln getroffen haben, ist das Recht des Staates (estado), d.h. das VermögensteuerG, anzuwenden, so dass ergänzend auf unseren Aufsatz "Spanische Vermögenssteuer" verwiesen werden kann.
Gegenstand der Besteuerung und Ausnahmen von der Besteuerung
Gegenstand der Besteuerung (hecho imponible) ist das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen zum Stichtag, Art. 3 IP. Wegen der Ausnahmen verweisen wir auf die allgemeine Darstellung. Erwähnt sei hier nur die überaus wichtige besondere Freibetrag für die gewöhnliche Wohnung (vivienda habitual), auch als Hauptwohnung bezeichnet, in Höhe von EUR 300.000.
Subjektive Steuerpflicht
Ist der Steuerpflichtige in Spanien resident, unterliegt das gesamte Vermögen der spanischen Vermögenssteuer - sog. unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal), Art. 5 a) Vermögensteuergesetz. Ist die Person in Spanien nicht resident, unterliegt gemäß Art. 5 b) des Vermögensteuergesetzes der spanischen Vermögensteuer nur das Vermögen in Spanien - sog. beschränkte Steuerpflicht (obligación real). Siehe hierzu ausführlich die allgemeine Darstellung zur Vermögenssteuer.
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage (base liquidable) für die spanische Vermögenssteuer ist das (steuerpflichtige) Nettovermögen des Steuerpflichtigen, Art. 9 Vermögenssteuergesetz. Zur Ermittlung des Nettovermögens sind vom Wert der Vermögensgegenstände die Schulden und Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen abzuziehen.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach den Regeln des Vermögensteuergesetzes.
Freibetrag
Die Bemessungsgrundlage (base imponible) ist zur Ermittlung der bereinigten Bemessungsgrundlage (base liquidable) um den Freibetrag zu verringern, Art. 28 VermögenstG der Balearen. Auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) beträgt der Freibetrag seit 2015 EUR 700.000.
Steuersatz
Die Zwischensumme (cuota integra) ist gemäß Art. 30 VermögenstG der Balearen durch Multiplikation der ermäßigten Bemessungsgrundlage (base liquidable) mit dem Steuersatz nachfolgender Tabelle zu ermitteln:
Steuerpflichtiges Vermögen in EUR | Steuer in EUR | Rest des stpfl. Vermögens in EUR | Steuersatz in % |
– | – | 170.472,04 | 0,28 |
170.472,04 | 477,32 | 170.465,00 | 0,41 |
340.937,04 | 1.176,23 | 340.932,71 | 0,69 |
681.869,75 | 3.528,67 | 654.869,76 | 1,24 |
1.336.739,51 | 11.649,06 | 1.390.739,49 | 1,79 |
2.727.479,00 | 36.543,30 | 2.727.479,00 | 2,35 |
5.454.958,00 | 100.639,06 | 5.454.957,99 | 2,9 |
10.909.915,99 | 258.832,84 | höher | 3,45 |
Bei Ehegatten wird das Vermögen zusammengerechnet und sodann jedem Ehegatten die Hälfte zugerechnet.
Steuergutschrift für das Steuerjahr 2015
Für das Jahr 2015 wird ein Steuergutschrift von 100 % gewährt (Ley 36/2014, de 26 de diciembre, de Presupuestos Generales del Estado para el año 2015).
Erklärung der Vermögenssteuer auf den Balearen
Eine Vermögen-Steuererklärung ist auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) abzugeben, wenn wenn der Gesamtwert des steuerbaren und nicht steuerbaren Vermögens EUR 2 Millionen übersteigt oder eine Steuer zu zahlen ist, Art. 37 VermögensteuerG der Balearen.
Der Steuerpflichtige muss die anfallende Vermögensteuer selbst errechnen, erklären und zahlen (Prinzip der Selbstveranlagung). Zu verwenden ist das Formblatt (Modelo) 714. Die spanische Vermögenssteuer ist bis zum 30.06. des Jahres für das vorgehende Jahr zu erklären.
Beschränkt Steuerpflichtige (No-Residentes) müssen einen Steuerbevollmächtigten mit Wohnsitz in Spanien benennen.
Vorsicht: Die spanische Vermögenssteuer ist nicht mit der Einkommensteuer für Nichtresidente und der danach zu erhebenden Steuer für die Eigennutzung der Immobilie zu verwechseln. Diese wird mittels des Modelo 210 zum Jahresende erklärt.